banner_960x182
SAS - Kundenservice

Ludwigsluster Chaussee 72
19061 Schwerin
Telefon: 0385 5770-200
Telefax: 0385 5770-222
service@sas-schwerin.de

Öffnungszeiten:
Mo bis Do : 7.00 - 17.00 Uhr
Fr : 7.00 - 15.00 Uhr

Ab wann kann ich den zu Abholung angemeldeten Sperrmüll herausstellen?

In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu Problemen, wenn der zur kostenfreien Abfuhr angemeldete Sperrmüll zu früh bereitgestellt wird.

Die Schweriner Hausmüllentsorgungssatzung regelt in § 16 Abs. (1), wie hier zu verfahren ist. Danach dürfen die für die Abholung bestimmten Gegenstände nur zu dem in der bestätigten Bestellung angegebenen Termin herausgestellt werden.

Damit tragen Sie zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken bei. So sind Sperrmüllstapel ein ebenso unwiderstehlicher wie unfallträchtiger Anziehungspunkt für spielende Kinder. Mitunter wird auch der Straßenverkehr durch Einschränkungen des Sichtfeldes behindert.

Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass "Trittbrettfahrer" die Gelegenheit nutzen und es bei längerer Liegezeit zu einer wundersamen Vermehrung des Sperrmülls kommt.  Das führt einerseits zu Überschreitungen der zulässigen Höchstmenge und andererseits zu erheblichen Verschmutzungen, da es sich bei den illegal entsorgten Abfällen häufig um Hausmüll oder kompostierbare Abfälle bis hin zu schadstoffhaltigem Sondermüll handelt.

Sie können sich und uns helfen, dieses alles zu vermeiden, wenn Sie Ihren Sperrmüll erst am Morgen des vereinbarten Entsorgungstages bis 7.00 Uhr zur Abholung bereitstellen.

Vielen Dank!